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Rechtliches

Kooperationsvereinbarung

zwischen der Cyrus Digital GmbH, Dieselstr. 28, 85748 Garching, vertreten durch Geschäftsführer Arian Ghotbi

• nachfolgend: “Cyrus” -

und dem im Angebot genannten kaufmännischen Kunden

• nachfolgend: “Kunde” -

§ 1 Lesbarkeit, Präambel

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien das Folgende. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in diesem Vertrag, im Folgenden auch als Vereinbarung bezeichnet, die männliche Form der verwendeten Begrifflichkeiten gewählt, die für das weibliche und das männliche Geschlecht existieren. Dennoch beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter. Cyrus und Kunde werden im Folgenden gemeinsam als die Parteien oder Kooperationspartner und jeweils einzeln auch als Partei bezeichnet.

Cyrus hat sich auf Performance-Marketing und profitoptimierte Neukundengewinnung spezialisiert. Mit umfangreicher Expertise in Paid Advertising unterstützt Cyrus Unternehmen dabei, ihre Werbekampagnen effizient zu skalieren. Der Kunde beabsichtigt, die Dienstleistungen von Cyrus in Anspruch zu nehmen.

Unter Wahrung ihrer rechtlichen Selbstständigkeit, Ausschluss einer Beauftragung als selbständiger Handelsvertreter und unter Beachtung ihrer jeweiligen Aufgaben beabsichtigen die Parteien, eine Kooperation einzugehen. Die Parteien bezwecken dabei eine effektive und erfolgreiche Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil.

§ 2 Gegenstand und Leistungen der Kooperation

Gegenstand der Kooperation ist die Dienstleistung durch Cyrus. Hierzu können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

• Die Erstellung und Verwaltung von Google Ads Kampagnen zur Steigerung der Reichweite und Zielgruppenansprache

• Regelmäßige Optimierung der Kampagnen basierend auf Performance-Daten und Zielvorgaben

• Zielgerichtetes Keyword-Management und Anpassung der Gebotsstrategien für maximale Effizienz

• Entwicklung individueller Werbestrategien abgestimmt auf Unternehmensziele und Zielgruppen

• Beratung zu Kampagnenzielen, Markttrends und strategischen Potenzialen

• Transparente Berichterstattung mit Fokus auf KPIs und Performance-Entwicklung

• Erstellung überzeugender Anzeigeninhalte und Optimierung von Zielseiten zur Conversion-Steigerung

• Laufende Betreuung und persönlicher Support für alle Fragen rund um Google Ads

§ 3 Rechte und Pflichten der Parteien

Die Parteien erlauben sich gegenseitig Einsicht in sämtliche Unterlagen und stellen alle Informationen bereit, die im Zusammenhang mit den vereinbarten Pflichten stehen und für die Durchführung der Zusammenarbeit notwendig sind.

Der Kunde unterstützt die Arbeit von Cyrus durch angemessene Mitwirkungsleistungen. Sollte der Kunde diese trotz mehrfacher Aufforderung nicht erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch von Cyrus davon unberührt. Die Regelungen des § 615 BGB finden auf diesen Vertrag Anwendung.

Cyrus kann den Leistungsort frei wählen und ist nicht an feste Zeiten für die Erbringung der Leistungen gebunden.

Cyrus ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmen oder andere geeignete Dritte ausführen zu lassen.

Cyrus darf den Namen und das Logo des Kunden für Werbezwecke im Internet nutzen.

Sollten zusätzliche Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) zwischen den Parteien getroffen werden, kann § 3 Abs. 5 dieser Vereinbarung ausgeschlossen werden, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die Rechtskonformität aller bereitgestellten Inhalte. Cyrus wird bei eigenen Arbeiten für den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen vorgehen. Sollten beim Kunden Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, ist es Aufgabe des Kunden, diese Inhalte auf eigene Kosten prüfen zu lassen.

§ 4 Stellung der Parteien

Die Parteien erbringen ihre Leistungen im Rahmen dieses Vertrags als eigenständige Kooperationspartner. Dieser Vertrag schafft weder ein Arbeitsverhältnis noch einen Handelsvertretervertrag oder ein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien.

§ 5 Vergütung

Cyrus erhält für die Kooperation eine pauschale Vergütung, die im Angebot näher bezeichnet ist.

Alle Preise, Entgelte und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Kunde zahlt ggf. den im Angebot erwähnten Betrag bei Beginn der Zusammenarbeit. Cyrus räumt dem Kunden eine teilweise Stundung der Vergütung in monatlichen Raten ein. Diese Raten sowie die Stundung sind im Angebot bezeichnet. Diese Stundung bleibt bestehen, solange Cyrus die Beträge jeweils bis zum dritten Bankarbeitstag beim Kunden abbuchen kann. Sollte eine Abbuchung fehlschlagen und der Kunde den fälligen Betrag nicht spätestens vierzehn Tage nach Fälligkeit zahlen, ist Cyrus berechtigt, die Stundung sofort zu widerrufen und die gesamte Vergütung einzufordern.

Die Vergütung ist vom Kunden bei Fälligkeit auf Grundlage einer ordnungsgemäßen Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen zu begleichen.

Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt zu Beginn der Zusammenarbeit, da in dieser Phase umfassende Audits, Testings sowie diverse beratende Tätigkeiten und das vollständige Setup aller Systeme durchgeführt werden. Aus diesem Grund ist die vereinbarte Vergütung nicht rückforderbar, wenn die Kooperation vorzeitig beendet wird, es sei denn, ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 Abs. 1 BGB liegt vor.

Stundungen können bei vorzeitiger Beendigung der Kooperation entsprechend der Vereinbarung von Cyrus unverzüglich widerrufen werden.

§ 6 Vertragsbeginn, Vertragsdauer

Das Startdatum der Kooperation ist im Angebot enthalten.

Die Laufzeit der Kooperation ist dem Angebot entnehmbar. Der Vertrag verlängert sich anschließend um weitere sechs Monate, sofern eine der Parteien nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit die Kündigung erklärt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Verschwiegenheit

Sämtliche Informationen, Unterlagen, sonstige nicht offenkundige kaufmännische und technische Einzelheiten sowie alle Unterlagen und Dokumentationen gleich welcher Art und Herkunft (insbesondere auch mündlich übermittelte Informationen), die eine Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag der anderen Partei mitteilt, offenbart, übergibt oder in sonstiger Weise zugänglich macht, sind als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung zu verstehen und entsprechend als vertraulich zu behandeln.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus.

Sofern eine Partei zur Offenbarung von vertraulichen Informationen der anderen Partei durch ein gerichtliches Urteil oder eine behördliche Anordnung gezwungen wird, ist sie von den Verschwiegenheitsverpflichtungen dieses Paragraphen befreit, wird die jeweils andere Partei jedoch über die Offenbarung informieren, soweit dies zulässig ist.

Jeder Partei bleibt es unbenommen, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei zur Rechtsverteidigung und/oder -durchsetzung im Rahmen eines gerichtlichen (einschließlich schiedsgerichtlichen) Verfahrens zu offenbaren.

Die Parteien stimmen überein, dass sie keine negativen Bewertungen über die jeweils andere Vertragspartei auf gängigen Bewertungsportalen wie Google oder Trustpilot hinterlassen, es sei denn, das Vertragsverhältnis wurde aus einem wichtigen Grund nach § 314 Abs. 1 BGB vorzeitig beendet.

Sollte dennoch eine negative Bewertung verfasst werden, sind sich die Parteien einig, dass wahrgenommene Missstände vorher der jeweils anderen Vertragspartei mitgeteilt werden, um eine einvernehmliche Klärung anzustreben. Eine abgegebene Bewertung hat zudem die in dieser Vereinbarung festgelegten Regelungen zur Verschwiegenheit zu beachten.

Art. 5 GG bleibt von den Regelungen des § 7 Abs. 5 – 7 unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen

Soweit in diesem Vertrag oder seinen Anlagen auf Paragrafen ohne Angaben eines Gesetzes verwiesen wird, handelt es sich dabei um solche dieses Vertrages.

Die Aufrechnung, Verrechnung sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch die Parteien für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes explizit geregelt ist.

Die Parteien dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei ganz oder teilweise abtreten.

Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird dieser Vertrag ausschließlich zugunsten der Parteien geschlossen und gilt weder zugunsten Dritter noch können Dritte diesen Vertrag durchsetzen.

Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien in Bezug auf die Kooperation; der Vertrag ersetzt alle zwischen den Parteien bislang über den Gegenstand dieses Vertrags getroffenen Bestimmungen. Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden weder schriftlich, mündlich noch konkludent getroffen. Die Anlagen des Vertrags und die diesen beigefügten Anhänge sind Bestandteil dieses Vertrags.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht die notarielle Form oder eine sonstige gesetzlich vorgeschriebene Form zu beachten ist; dies gilt auch für diese Bestimmung selbst.

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Zustandekommen oder seiner Durchführung ist, soweit rechtlich zulässig, am Sitz von Cyrus. Cyrus ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.

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